Geschäft · 31.8.2026Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Aufhebung der besonderen Genehmigungsvoraussetzung für Güterwagen älter als 50 Jahre
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Zusammenfassung
Diese Regel ändert die Sicherheitsvorschriften der FRA für Güterfahrzeuge, um die Anforderung einer Sondergenehmigung zur Inbetriebnahme oder Weiterführung eines Güterwagens abzuschaffen, wenn es älter als 50 Jahre ist oder mit einem in Anhang A des Teils 215 aufgeführten Konstruktions- oder Typkomponent ausgestattet ist. Diese letzte Regelung erlaubt den Eisenbahnen, solche Fahrzeuge mit Benachrichtigung an die FRA weiterzuführen oder wieder in Betrieb zu bringen und stellt bestimmte Informationen vor, die früher in Petitionen für eine Sondergenehmung verlangt wurden.