Geschäft · 31.8.2026Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Diskretion der Eisenbahnen bei den Lokomobilhornern an den Passagierstationen zu verbessern
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Zusammenfassung
Diese letzte Regel ändert die Sicherheitsstandards im Zusammenhang mit der Verwendung des Lokomotivhorns, um zu klären, dass keine Bundesverordnung verlangt, dass eine Eisenbahn wegen der Anwesenheit einer Passagierstation ein Lokomotivornhorn klingelt. Die letzte Regel erklärt, dass ein Bahnhof nach eigenem Ermessen die Politik für das Klingeln eines Lokomotifhorns an einem Passagiersstation durch Eisenbahnunterrichtlinien festlegt. Die endgültige Regel sieht auch vor, dass, wenn eine Eisenbahnlinie beschließt, ein Lokomotorhorn an einem Fahrgaststation zu klingen, die Mindestklingelwerte in den FRA-Sicherheitsstandards