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Geschäft · 31.8.2026Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Diskretion der Eisenbahnen bei den Lokomobilhornern an den Passagierstationen zu verbessern

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Diese letzte Regel ändert die Sicherheitsstandards im Zusammenhang mit der Verwendung des Lokomotivhorns, um zu klären, dass keine Bundesverordnung verlangt, dass eine Eisenbahn wegen der Anwesenheit einer Passagierstation ein Lokomotivornhorn klingelt. Die letzte Regel erklärt, dass ein Bahnhof nach eigenem Ermessen die Politik für das Klingeln eines Lokomotifhorns an einem Passagiersstation durch Eisenbahnunterrichtlinien festlegt. Die endgültige Regel sieht auch vor, dass, wenn eine Eisenbahnlinie beschließt, ein Lokomotorhorn an einem Fahrgaststation zu klingen, die Mindestklingelwerte in den FRA-Sicherheitsstandards

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →

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