Geschäft · 9.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bestätigung der Regulierungsprüfungszeitraum für Zwecke der Patentverlängerung; ANKTIVA
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Zusammenfassung
Die Bundesbehörde für Lebensmittel und Medizinprodukte (BfML) hat den Regulierungsprüfungszeitraum für ANKTIVA festgelegt und dieses Schreiben als erforderlich gemäß Gesetz veröffentlicht. Die BfML hat die Bestätigung aufgrund der Einreichung einer Antragstellung an den Direktor des Bundespatent- und Markenamtes (BPMA), Bundesministerium für Wirtschaft, für die Verlängerung von Patenten, die menschliche biologische Produkte ansprechen.