Finanzen & Märkte · 5.10.2026
FinCEN plantet ein Beschlussvorschlag ein, der den Transfers von Geld im Zusammenhang mit Transaktionen, bei denen die A7-Netzwerke-Sub-Agente beteiligt sind, verbietet
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Die FinCEN hat ein Beschlussvorschlag und eine Ankündigung zur Veröffentlichung eines Beschlusses, gemäß § 9714 (a) des Kombattierenden-Geldwäsche-Gesetz (Gesetzblatt 116-283), wie es durch § 6106 (b) des Nationalen Verteidigungsauftragsgesetz für das Haushaltsjahr 2022 (Gesetzblatt 117-81) geändert wurde, eine Transaktionen, bei denen eine im Ausland tätige Firma, die von der A7-Netzwerke kontrolliert wird, eine Sanktionsumgehung und Geldwäsche-Dienst mit Verbindungen zur Russland hat, mit hoher Geldwäschebedeutung in Verbindung mit russischer illegalem Finanzwesen, und plant die Einführung einer Verbotsgrenze für bestimmte Geldtransfers, durch jedes von den von der FinCEN abgedeckten Finanzinstituten, die Transaktionen dieser Klasse zu verbieten.