Finanzen & Märkte · 8.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1271/2006 über die Durchführung des Basel II-Forschungsrahmens und die Durchführung der Maßnahmen zur Überprüfung der Daten der Agentur zu prüfen.
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Zusammenfassung
Die OCC ruft im Rahmen ihrer kontinuierlichen Bemühungen, die Papierkrampe und die Belastung der Befragten zu reduzieren, zu einer kontinuierlichen Informationserhebung auf, wie sie vom Gesetz zur Papierkrampeverringerung von 1995 (PRA) vorgeschrieben ist, Stellungnahmen ein. Gemäß den Anforderungen der PRA darf die OCC keine Informationserhebung durchführen oder unterstützen und der Befragte ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren, es sei denn, sie zeigt eine derzeit gültige Kontrollnummer des Amtes für Verwaltung und Haushalt (OMB). Die OCC fordert Stellungnahmen zu der Erneuerung ihrer Informationserhebung mit dem Titel "Überwachungsrichtlinie: Aufsichtsprüfung des Kapitalrelevanten Überprüfungsvorgangs (Säule 2) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Basel II-Advanced Capital Framework" auf.