Finanzen & Märkte · 30.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Stabilisierungskommission für Stabilitätskryptowährungen: Bundesfinanzministerium veröffentlicht Zwischenfazitregelung
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Zusammenfassung
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht auf behalf des Stabilitätskryptowährungsausschusses (Stabilisierungskommission) eine Zwischenfazitregelung, um die Verantwortlichkeiten des Ausschusses unter § 4(c) des Genie- und Innovationen-Gesetzes (Genius-Gesetz oder Gesetz) umzusetzen. Die Regelung legt ein Verfahren fest, um die Zustimmung oder Ablehnung von Zertifizierungen von Bundesländern für Stabilitätskryptowährungen unter § 4(c)(4) des Genius-Gesetzes zu ermöglichen und die Form solcher Zertifizierungen zu vorschreiben. Diese Zwischenfazitregelung stellt sicher, dass Zwischenformen und Verfahren für die Einreichung von Zertifizierungen bis zum Inkrafttreten des Genius-Gesetzes vorhanden sind, und der Ausschuss plant, diese Formen und Verfahren entsprechend zu überarbeiten, nach Berücksichtigung von Kommentaren.