Arbeitsmarkt · 16.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundes- und Landesversicherungsprogramm (BVL) wird nunmehr verpflichtend zur Offenlegung von Vertraulichkeitsinformationen zur Überwachung und Kontrolle des Programms
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Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht ein Endregelung, um die Offenlegung von Vertraulichkeitsinformationen zur Überwachung und Kontrolle des Bundes- und Landesversicherungsprogramms (BVL) zu verpflichten. Dieser Regelung dient dazu, dass Bundesbeamte, darunter das Bundesamt für Sozialdienste (BASD), Zugang zu den erforderlichen Informationen von den Bundesländern haben, um sicherzustellen, dass das BVL ordnungsgemäß überwacht wird und die Bundesländer für die Identifizierung und Bekämpfung von Betrug im BVL verantwortlich sind.