Arbeitsmarkt · 8.10.2026
Mindestlohngrenze für Bundesverträge nach Verordnung 13658 wird ab 6. Januar 2027 um 14,05 $ pro Stunde angehoben
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Die U.S.-Mindestlohndienststelle (WHD) der Bundesbehörde für Arbeit (Bundesamt für Arbeit) kündigt die für Arbeiter auf oder in Verbindung mit Bundesverträgen ab 6. Januar 2027 an, die mindestens 14,05 $ pro Stunde zahlen müssen, die Verordnung 13658 über die Einführung eines Mindestlohns für Vertragsunternehmen (Verordnung oder Verordnung) in Kraft treten wird. Dieser Mindestlohn gilt für bestimmte Arten von Bundesverträgen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 29. Januar 2022 abgeschlossen wurden und nicht erneuert oder verlängert wurden (nach einer ausgewöhnlichen Option oder auf andere Weise) nach dem 30. Januar 2022. Ab dem 6. Januar 2027 wird der Mindestlohn nach Verordnung 13658 von 14,05 $ pro Stunde auf 9,85 $ pro Stunde für gezwungen arbeitende Angestellte erhöht, die auf oder in Verbindung mit abgeschlossenen Verträgen arbeiten.