Regulierung & Recht · 31.10.20261 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass der Betrag des Verhaftungsgebühren nicht in Höhe von einem Jahr nach Ablauf der Fristen für das Feststellungsvermögen der Mitgliedstaaten festgesetzt wurde.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Festsetzung der Kosten für den Verhaftungssteuer für Bundesgefangene in Kraft getreten.