Geschäft · 25.10.2026Aktualisiert: 26.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Bundessteuerbehörde fordert Personen, die E-Rechnungsstellung unterliegen, auf, die vorgeschriebenen rechtlichen Fristen einzuhalten und Verwaltungsstrafen zu vermeiden
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Zusammenfassung
• Personen, die sich an das elektronische Rechnungslegungssystem unterwerfen und deren Jahresumsatz 50 Mio. AED oder mehr beträgt, müssen bis zum 30. Oktober 2026 einen akkreditierten Dienstleister ernennen und das elektronischen Rechnungsverfahrenssystem bis zum 1. Januar 2027 einführen.