Internationaler Handel · 22.10.20261 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass die in Artikel 107 Absatz 1 der Grundsatz 3 Buchstabe a genannten Maßnahmen nicht nur für den Zeitraum 2014-2020 gelten.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass die in Artikel 107 Absatz 1 der Grundverordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht nach dem Vorhaben der Kommission erfolgen.