Internationaler Handel · 22.10.20261 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe c und dem Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe a genannten Maßnahmen zur Bewältigung von Schäden in den Mitgliedstaaten unterzogen.
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Zusammenfassung
Das Handelsministerium lädt die breite Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden gemäß dem Gesetz zur Reduktion von Papierarbeit (PRA) von 1995 dazu ein, sich zu den vorgeschlagenen und fortlaufenden Informations- und Informationssammlungen zu äußern, die...