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Internationaler Handel · 20.7.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Europäische Kommission sendet Beschwerdeunterlagen an mehrere Unternehmen und Handelsverbände im Verdacht eines Kartells von Bauchemikalien

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Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat mehreren Herstellern von Bauchemikalien in Frankreich, Deutschland und Spanien sowie drei nationalen Handelsverbänden mitgeteilt, dass sie in ihrem vorläufigen Ermittlungsstandpunkt gegenüberbrechen könnten.

Originalsprache der Quelle: European Commission — Competition PolicyOriginalquelle öffnen →

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