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Internationaler Handel · 21.5.2026Aktualisiert: 29.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bestimmte elektronische Eyewear Products, Components thereof and Related Charging Apparatuses (II); Mitteilung der Kommission über die Entscheidung nicht zu prüfen, ob eine Erstbestimmung zur Feststellung des Remaining Respondent in Default vorliegt; Antrag auf Schriftliche Einreichungen über Remedy, the Public Interest und Bonding

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Zusammenfassung

Mitteilung wird hiermit erteilt, dass die U.S. International Trade Commission (U.S.I.T.) entschieden hat, keine erste Bestimmung ("ID") (Order Nr. 27) des vorstehenden Verwaltungsrechtsrichters ("ALJ") zu überprüfen, die den verbleibenden Respondenten MyW Technology Co., Ltd. ("MyW") aus Guangming District, Shenzhen, Guangdong, China als default feststellt. Die Kommission fordert schriftliche Einreichungen von den Parteien, interessierten Regierungsbehörden und anderen interessierten Personen über Fragen der

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →

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