Internationaler Handel · 5.11.20261 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass der Antrag auf Rücktritt des Anmelders an den Herstellern von Produktionsausgleichsmitteln nicht in Frage gestellt wurde.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass der Antrag auf Anmeldung des Herstellers nicht in den vorliegenden Fällen eingehalten wurde.