Energie & Umwelt · 8.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen Maßnahmen nicht zur Verringerung des Umweltschutzes von LNG-Durchschnitts und der Ausgrenzung von LPG-Deskonnekt durch die LNGDurchschnittsaufnahme im Rahmen der LNG‐Discontake-Projekte für das LNG -LNG-Terminal von Freeport und LNG Development, L.P., als Teil des LNG/LNGTerminale-Entwicklungsprojektes bezeichnet werden sollen.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass die Kommission in der Lage ist, die Vorlage von Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrs und der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen.