Energie & Umwelt · 24.8.2026Aktualisiert: 22.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass sie die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehenen Maßnahmen nicht berücksichtigen würde.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Kommission mitgeteilt, dass sie die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehenen Maßnahmen nicht berücksichtigen würde.