Internationaler Handel · 13.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Entscheidung über die Anwendung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe c EWG-Vertrag in Bezug auf die Verringerung der Einfuhren aus dem US-amerikanischen Handel und die Ausfuhr von Waren aus dem Vereinigten Königreich unterzeichnet.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Möglichkeit, die in diesem Fall vorgelegten Bestimmungen zu ändern.