Internationaler Handel · 13.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a und dem Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Einfuhr von Sojabohnen aus Indien beschlossen, dass sie die Einfuhren von Soyabohnen nach den Mitgliedstaaten der Union durchzuführen ist.
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Zusammenfassung
Das US Department of Commerce (Commerce) legt vorläufig fest, dass Hersteller/Exporteure, die dieser Überprüfung unterliegen, keine Verkäufe von Subjektwaren zu weniger als Normalwert (NV) während des Periods der Überprüfung (POR) vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025 gemacht haben.