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Internationaler Handel · 13.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a und dem Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Einfuhr von Sojabohnen aus Indien beschlossen, dass sie die Einfuhren von Soyabohnen nach den Mitgliedstaaten der Union durchzuführen ist.

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Das US Department of Commerce (Commerce) legt vorläufig fest, dass Hersteller/Exporteure, die dieser Überprüfung unterliegen, keine Verkäufe von Subjektwaren zu weniger als Normalwert (NV) während des Periods der Überprüfung (POR) vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025 gemacht haben.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

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