Internationaler Handel · 14.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Strengere Exportkontrollen für die Ausfuhr von Drohnen
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Zusammenfassung
Das Bureau of Industry and Security (BIS) erleichtert die Ausfuhrkontrolle auf bestimmte unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs oder Drohnen) und zugehörige Teile, Komponenten, Zubehör, Anschlüsse, Technologie und Software im Rahmen der Export Administration Regulations (EAR). Insbesondere behebt diese Regel: Windrauschverträglichkeit als Parameter zur Bestimmung von UAV-Kontrollen im Rahmen des EAR beseitigt; erhöht den Schwellenwert für nationale Sicherheitskontrollen auf bestimmte UAVs von einer Dauer von 30 Minuten auf eine Dauer der Dauer 3 Stunden; stellt entsprechende Änderungen vor, um die nationalen Sicherheitskontroller auf Software und Technologie