Internationaler Handel · 28.8.2026Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Erarbeitung von Informationen über die Einreichung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Kenntnis gesetzt.
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Zusammenfassung
Das Handelsministerium lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden gemäß dem Papierverringerungsabkommen von 1995 (PRA) ein, sich zu den vorgeschlagenen und fortgesetzten Informationssammlungen zu äußern. Dies hilft uns bei der Bewertung der Auswirkungen unserer Anforderungen an die Informationssammlung und zur Minimierung der Berichterstattungslast für die Öffnung.