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Internationaler Handel · 28.8.2026Aktualisiert: 22.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bestimmte Rohrbefestigungen aus Kohlenstoffstahl aus der Volksrepublik China: Mitteilung über den Gerichtsbeschluss, die nicht mit der endgültigen Bestimmung der abgedeckten Ware übereinstimmt und Mitteilung zu einer geänderten Bestimmung des abgedeckteten Waren gemäß dem Gerichtsbescheid

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Zusammenfassung

Am 29. Juli 2026 hat das US-amerikanische Gericht für Internationale Handel (CIT) sein endgültiges Urteil in der Rechtssache Tube Forgings of America, Inc. und Mills Iron Works, Inc., Inc. gegen die Vereinigten Staaten, Konsolgerichtshof Nr. 23-00231 erlassen, bei dem es die zweite Vorbehaltsgrenze des US-Handelsministeriums (Handel) zur Untersuchung der abgedeckten Waren (CMI) für den Antidumpingzoll (AD) -Befehl über bestimmte Rohrbefestigungsanlagen aus Kohlenstoffstahl (Butt-Weld-Rohrbeflächen) aus der Volksrepublik China (China) bestä

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

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