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Internationaler Handel · 15.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Regelung für die Fang- und Ausbeutegrenzen für Graukopf-Makrele im Pazifikraum

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Die endgültige Regelung legt ein Rahmenwerk für die Angabe von Fang- und Ausbeutegrenzen für alle US-Fischereien und Ausbeutegrenzen für US-Longlinnischleger unter einem Hawaii-Longlinn-Lizenzbesitz für den westlichen und zentralen Pazifikraum (WCNPO) Graukopf-Makrele (Kajikia audax) fest, um sich an die Anforderungen der Western and Central Pacific Fisheries Commission (WCPFC) Conservation and Management Measure (CMM) 2024-06 zu halten. Wenn die Ausbeutegrenze erreicht ist, verbietet das NMFS die Ausbeutung von WCNPO Graukopf-Makrele durch Longlinnischlegerfahrzeuge bis zum Ende des Jahres, um das US-Fanglimit nicht zu überschreiten. Da das US-Limit im Rahmen jedes Jahres ändern kann, wird das NMFS die aktualisierten Fang- und Ausbeutegrenzen durch eine Ankündigung im Bundesregister im Vorjahr spezifizieren. Für das Fischjahr 2026 legt das NMFS ein US-WCNPO-Graukopf-Makrele-Grenzwert von 393,4 t (867.300 Pfund) und ein US-Longlinnischleger-Ausbeutegrenzwert von 381,6 t (841.300 Pfund) fest.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

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