Internationaler Handel · 16.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundesgerichtshof für den Außenhandel (Bundesgerichtshof) urteilt über Windturmwand-Import aus Südkorea
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Zusammenfassung
Am 4. September 2026 hat das Bundesgerichtshof für den Außenhandel (Bundesgerichtshof) in dem Fall Wind Tower Trade Coalition gegen die Vereinigten Staaten (CIT Fall 24-00070) ein endgültiges Urteil erlassen, bei dem er die endgültigen Ergebnisse der vom Bundeshandelsministerium (Bundesministerium) durchgeführten Überprüfung der Antidumping-Pflicht (AD) für Windturmwand-Importe (Windturmwand-Importe) aus Südkorea (Südkorea) für die Zeit vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 bestätigt. Das Bundesministerium für Handel (Bundesministerium) teilt der Öffentlichkeit mit, dass das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mit den endgültigen Ergebnissen der Überprüfung übereinstimmt und dass das Bundesministerium die endgültigen Ergebnisse mit Bezug auf den von Dongkuk SÖnÖ Co., Ltd. (Dongkuk) zugewiesenen Dumping-Margen anpasst.