Internationaler Handel · 22.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundesbehörden sammeln Informationen; Einreichung beim Büro für Verwaltung und Budget (Bundesministerium der Finanzen) für Überprüfung und Genehmigung; Anfrage zur Kommentierung; Bestellung von Fischerei-Management-Rat-Mitgliedern und Antrag auf Wiederherstellung des Staatsauftrags
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Zusammenfassung
Die Bundesbehörden stellen Informationen für Überprüfung und Genehmigung beim Büro für Verwaltung und Budget (Bundesministerium der Finanzen) ein und fordern Kommentare ein. Gleichzeitig werden Fischerei-Management-Rat-Mitglieder bestellt und der Staatsauftrag für die Wiederherstellung des Fischereihandels wiederhergestellt.