Finanzen & Märkte · 3.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Abschnitt 898 ((c) Übergangsregelung für die Zuteilung von ausländischen Steuern und Abschnitt 960 ((d) 4) Freistellung von Auslandskredit
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Zusammenfassung
Diese Verordnung enthält Vorschläge zur Verteilung von ausländischen Steuern für ausländische Unternehmen, die durch die Aufhebung der Wahlen mit einer Frist von einem Monat betroffen sind, und zur Verweigerung ausländischer Steuergutschriften auf bestimmte Verteilungen früher besteuerter Einkünfte und Gewinne.