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Finanzen & Märkte · 9.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Antrag zur Änderung der Liste der steuerpflichtigen Stoffe; Antrag auf Eintragung von Vinylacetat-dibutylmaleinsäure-Kopolymersatz in einer Styrol-Lösung

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat einen Antrag gestellt, um Vinylacetat-dibutylmaleinsäure-Kopolymersatz in einer Styrol-Lösung (C4H6O2x - C12H20O4y - C8H8s; x=6,17, y=1, s=10,94) in die Liste der steuerpflichtigen Stoffe aufzunehmen. Die Bundesregierung fordert dazu auch Kommentare ein. Dieser Antrag ist jedoch nicht die Entscheidung, dass die Liste der steuerpflichtigen Stoffe geändert wird.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of the TreasuryOriginalquelle öffnen →

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