Finanzen & Märkte · 9.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Antrag zur Änderung der Liste der steuerpflichtigen Stoffe; Antrag auf Eintragung von Vinylacetat-dibutylmaleinsäure-Kopolymersatz in einer Styrol-Lösung
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat einen Antrag gestellt, um Vinylacetat-dibutylmaleinsäure-Kopolymersatz in einer Styrol-Lösung (C4H6O2x - C12H20O4y - C8H8s; x=6,17, y=1, s=10,94) in die Liste der steuerpflichtigen Stoffe aufzunehmen. Die Bundesregierung fordert dazu auch Kommentare ein. Dieser Antrag ist jedoch nicht die Entscheidung, dass die Liste der steuerpflichtigen Stoffe geändert wird.