Arbeitsmarkt · 22.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Inorganische Arsen
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Zusammenfassung
Die OSHA stellt eine zusätzliche Kommentarfrist zur Verfügung, um den Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über das Vorschlag der OSHA zur Überarbeitung des Anorganischen Arsen-Standards zu äußern. Nach Prüfung der Entscheidung des Beratenden Ausschusses für Bausicherheit und Gesundheit (ACCSH) der OSha eröffnet OSHA erneut die Aufzeichnungen für diese Entscheidung, um weitere 30 Tage für öffentliche Stellungnahmen zu gewähren.