Arbeitsmarkt · 10.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Vorgeschlagene Informationserfassung; NEON-Unternehmensorganisation
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Zusammenfassung
Das Arbeitsministerium führt im Rahmen seines Bemühungen, die Verwaltungsaufwand und die Belastung der Befragten zu reduzieren, eine Vorabprüfung für Kommentare durch, um der Öffentlichkeit und den Bundesbehörden die Möglichkeit zu bieten, auf vorgeschlagene Sammlungen von Informationen zu reagieren, im Einklang mit dem Papierverarbeitungsreduktionsgesetz von 1995. Diese Anfrage dient dazu, sicherzustellen, dass die geforderten Daten in der gewünschten Form bereitgestellt werden können; die Belastung der Datenübermittlung (Zeitaufwand und finanzielle Ressourcen) minimiert wird; die Sammlungsinstrumente klar verstanden werden; und der Einfluss der Sammelanforderungen auf die Befragten ordnungsgemäß bewertet werden kann. Derzeit sammelt das Büro für Behindertenschlüsselarbeit (BfA) im Arbeitsministerium Kommentare zur Informationserfassung für die NEON-Unternehmensorganisation-Überprüfung.