Internationaler Handel · 28.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundesbehörden sammeln Informationen; OMB überprüft und genehmigt; Kommentar eingehen; Berichterstattung über Interaktionen von Seehunden mit Fischereibetrieben für pelagische Küstenarten
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Zusammenfassung
Die Bundesbehörden stellen Informationen für die Überprüfung und Genehmigung durch das Büro für Verwaltung und Budget (OMB) ein und fordern Kommentare ein. Sie müssen Berichterstattung über Interaktionen zwischen Seehunden und Fischereibetrieben für pelagische Küstenarten im Rahmen des Küstenpelagischen Fischereibetriebsmanagementplans vorlegen.