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Internationaler Handel · 30.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bundesbehörden sammeln Informationen; Vorlage beim Büro für Verwaltung und Budget (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Überprüfung und Genehmigung; Anregung zum Kommentar; Fünfjahresaufbewahrungsanforderung für Exportgeschäfte und Boykottmaßnahmen

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Zusammenfassung

Die Bundesbehörden stellen Informationen für Überprüfung und Genehmigung beim Büro für Verwaltung und Budget (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ein und fordern Kommentare ein. Sie legen fest, dass Exportgeschäfte und Boykottmaßnahmen fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

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