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Internationaler Handel · 2.10.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Bundeshandelsbehörde (Commerce) hat eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 28. August 2026 veröffentlicht, in der sie feststellte, dass das endgültige Urteil des US-amerikanischen Zollgerichts (CIT) nicht mit der von der Bundeshandelsbehörde (Commerce) getroffenen Untersuchung der umgeschlagenen Waren (CMI) übereinstimmt. Insbesondere änderte die Bundeshandelsbehörde die CMI-Erklärung, um festzustellen, dass Produkte, die in der Menschenrepublik China (China) gekürzt und in die grobe Fo

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Zusammenfassung

Die Bundeshandelsbehörde (Commerce) hat die endgültige Entscheidung des US-amerikanischen Zollgerichts (CIT) angepasst, da diese nicht mit der Untersuchung der umgeschlagenen Waren (CMI) übereinstimmte. Die Bundeshandelsbehörde änderte die CMI-Erklärung, um festzustellen, dass die in der Menschenrepublik China (China) gekürzten und in die grobe Form geformten Klemmen als

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

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