Internationaler Handel · 5.10.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundesbehörden sammeln Informationen; OMB überprüft und genehmigt; Kommentar eingehen; Berichterstattung für kommerzielle Fischerei unter § 118 des Meerestier schützungsakt
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Zusammenfassung
Die Bundesbehörden stellen Informationen für die Überprüfung und Genehmigung durch das Büro für Verwaltung und Budget (OMB) ein und fordern Kommentare ein. Sie müssen regelmäßig Berichte über die kommerzielle Fischerei unter § 118 des Meerestier schützungsakt abgeben.