Internationaler Handel · 30.10.20261 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Agentur mit der Erteilung von Informationen über die Einreichung des Artikels 21 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in Verbindung mit den folgenden Maßnahmen:
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Zusammenfassung
Das US-Patent und Markenamt (nachstehend "USPTO" oder "Agentur") wird dem Amt für Verwaltung und Haushalt (OMB) den folgenden Informationserhebungsantrag zur Überprüfung und Zulassung in... vorlegen.