Geschäft · 23.10.20261 Min. Lesezeit
Die S-Pankki-Organisation (SB) hat von allen Mitgliedern der Gesellschaft (SEB) eine freiwillige Annahme durch die öffentliche Geldverwaltung und die Nachfrage durch die Kommission zur Verfügung gestellt.
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Zusammenfassung
Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a EWG-Vertrag und dem Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrags nicht zur Verfügung gestellt.