Transport i infrastruktura · 15.1.2026
Verhütung von Alkoholverbrauch und verbotenen Drogenmissbrauch im Verkehrswesen
Die FTA hat für bestimmte Empfänger von FTA-Finanzhilfen die Alkohol- und Drogenkontrollraten für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben. Die Mindestrate für zufällige Drogenkontrollen bleibt bei 50 Prozent, die Mindestrate für zufällige Alkoholkontrollen bleibt bei 10 Prozent.