Geschäft · 15.1.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Verhütung von Alkoholverbrauch und verbotenen Drogenmissbrauch im Verkehrswesen
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Zusammenfassung
Die FTA hat für bestimmte Empfänger von FTA-Finanzhilfen die Alkohol- und Drogenkontrollraten für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben. Die Mindestrate für zufällige Drogenkontrollen bleibt bei 50 Prozent, die Mindestrate für zufällige Alkoholkontrollen bleibt bei 10 Prozent.