Transport i infrastruktura · 27.3.2026
Bundesregierung erlässt neue Verordnung zur Sicherheit von Eisenbahnübergängen
Die Bundesregierung hat eine neue Verordnung zur Sicherheit von Eisenbahnübergängen (Bundesverkehrsministerium) erlassen, die den Betreibern von Eisenbahnwegen das Recht gibt, bei bestimmten Eisenbahnübergängen ohne aktive Warnungseinrichtung zu fahren, vorausgesetzt, dass die Eisenbahnübergänge mit einer aktiven Warnungseinrichtung ausgestattet sind. Die neue Verordnung soll die Sicherheit von Eisenbahnübergängen verbessern und die Gefahren für Fußgänger und Fahrzeuge reduzieren.