Internationaler Handel · 16.1.2025
Die Bundeshandelsabteilung korrigiert einen Endregelung, die im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2024 erschienen ist
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Die Bundeshandelsabteilung korrigiert einen Endregelung, die im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2024 erschienen ist, da diese eine Regelung über die Überprüfung von Geschäftstransaktionen enthielt, die von Personen betrieben werden, die von, kontrolliert von oder unter der Jurisdiktion oder Führung eines ausländischen Gegners stehen, der einen unverhältnismäßigen oder unakzeptablen Risikofaktor für die Vereinigten Staaten oder US-Bürger darstellt. Die Regelung hatte versehentlich keine Anweisungen zur Aktualisierung bestimmter Rechtsbegriffe enthalten, die in der Regelung enthalten waren.