Marktregulierung · 21.1.2026
Bundesregierung erlässt vorübergehende Ausnahme für den Handel mit Aktien
Die Bundesregierung hat eine vorübergehende Ausnahme von der Regeln für den Handel mit Aktien erlassen. Die Ausnahme gilt für die Börsenregelung NMS und soll den Handel erleichtern. Die Entscheidung wurde im Rahmen des Securities Exchange Act of 1934 getroffen.