BN Business News
Unternehmen hinzufügen →

Marktregulierung · 26.2.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Änderung und Neuauflage des Anordnungsbeschlusses unter § 17(h)(4) des Börsenabkommens

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat eine Änderung und Neuauflage des Anordnungsbeschlusses unter § 17(h)(4) des Börsenabkommens vom 15. Juni 1934 genehmigt, der bestimmten Börsenmaklern, die weniger als 100 Millionen US-Dollar in Eigenkapital und weniger als 1 Milliarden US-Dollar in Gesamtwertvermögen besitzen, von den Regeln 17h-1T und 17h-2T freizustellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →

Weitere Themen

Business-Analysen →