Marktregulierung · 19.5.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Selbstregulierende Organisationen; Die Nasdaq-Börsen LLC; Bekanntmachung der Einreichung von Änderung Nr. 3 und Erlass einer beschleunigten Genehmigung eines vorgeschlagenen Regeländerungsantrags, wie durch Änderung Nr. 3 modifiziert, zur Einführung zusätzlicher Kriterien für die erste Börsennotierung von Unternehmen, die hauptsächlich in China tätig sind.
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Zusammenfassung
Die Nasdaq-Börsen LLC hat Änderung Nr. 3 und einen beschleunigten Erlass eines vorgeschlagenen Regeländerungsantrags eingereicht, um zusätzliche Kriterien für die erste Börsennotierung von Unternehmen in China zu etablieren.