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Energie & Umwelt · 6.1.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bundesstaaten entscheiden über Teilnahme an Steuergunst- und Prüfungsbeihilfe für Bundesöl- und Gas marginalen Eigentums

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Zusammenfassung

Die Regeln des Büros für natürliche Ressourcen-Einnahmen (ONRR) bieten zwei Arten von Steuergunst- und Prüfungsbeihilfe für Bundesöl- und Gasproduktion aus marginalen Eigentums: die kumulative Steuergunstberichterstattung und Zahlungsfreiheitsoption, die es einem Pächter oder einem Bevollmächtigten ermöglicht, einen Steuergunstbericht und eine Zahlung für das gesamte Kalenderjahr in einem einzigen Schritt abzugeben; und eine andere geforderte Beihilfe, die es einem Pächter oder einem Bevollmächtigten ermöglicht, jede Art von Steuergunst- und Prüfungsbeihilfe zu beantragen, die für die Produktion aus dem marginalen Eigentum geeignet ist und bestimmte Anforderungen erfüllt. Bis zum 1. Oktober jedes Kalenderjahres stellt ONRR eine Liste der qualifizierenden marginalen Bundesöl- und Gas-Eigentums für die Bundesstaaten zur Verfügung, die einen Teil der Bundessteuern von diesen Eigentums erheben. Jeder Bundesstaat entscheidet dann, ob er an keiner, einer oder beidem teilnimmt. Diese Bekanntmachung informiert die Öffentlichkeit über die Entscheidung jedes Bundesstaates, ob er an der marginalen Eigentumsbeihilfe teilnimmt.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Interior DepartmentOriginalquelle öffnen →

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