Energie & Umwelt · 23.1.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundesbehörde für indigene Angelegenheiten (BIA) plant die Wiederholung einer Informationenammlung ohne Änderungen; zur Überprüfung und Genehmigung bei der Büro für Verwaltung und Budget
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Zusammenfassung
Gemäß dem Papierwerksreduktionsgesetz vom 1995 plant die Bundesbehörde für indigene Angelegenheiten (BIA), die Informationenammlung ohne Änderungen zu wiederholen und zur Genehmigung bei der Büro für Verwaltung und Budget einzureichen.