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Energie & Umwelt · 22.5.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ändert Teile der Umweltministeriums-Regelungen zur Umsetzung der Titel VI-Regelungen der Bürgerrechtskonvention von 1964

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Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ändert seine Regelungen zur Umsetzung der Titel VI-Regelungen der Bürgerrechtskonvention von 1964, um Disparitätswirkungshaftung zu eliminieren und die Vorschriften mit dem ursprünglichen öffentlichen Sinne von Titel VI in Einklang zu bringen, um Verfassungsbesorgnisse zu vermeiden, die Kosten für die Einhaltung zu reduzieren und das öffentliche Interesse zu fördern. Darüber hinaus umsetzt diese Änderungen Änderungen, die in der Verordnung 14281 des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika enthalten sind.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Interior DepartmentOriginalquelle öffnen →

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