Regulierung & Recht · 3.3.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Endgültige Beendigung der vorübergehenden Schutzstatusbezeichnung für Jemen
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Zusammenfassung
Das Bundesamt für Einwanderung und Grenzschutz (Bundesamt für Einwanderung) hat mit einer Erklärung bekannt gegeben, dass der Bundesminister für Innere Sicherheit (Bundesminister für Innere Sicherheit) die vorübergehende Schutzstatusbezeichnung für Jemen aufgrund von Veränderungen in den Einwanderungsbedingungen in Jemen aufgehoben hat. Die vorübergehende Schutzstatusbezeichnung für Jemen ist am 3. März 2026 abgelaufen. Nach einer Prüfung der Einwanderungsbedingungen in Jemen und einer Beratung mit den entsprechenden U.S.-Regierungsbehörden hat der Bundesminister für Innere Sicherheit festgestellt, dass Jemen die Bedingungen für die vorübergehende Schutzstatusbezeichnung nicht mehr erfüllt. Der Bundesminister für Innere Sicherheit hat daher die vorübergehende Schutzstatusbezeichnung für Jemen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen aufgehoben. Diese Aufhebung tritt am 4. Mai 2026 in Kraft. Ab dem 4. Mai 2026 verlieren die Bürger Jemens (und diejenigen, die keine Staatsbürgerschaft haben und letzentlich in Jemen gelebt haben) die vorübergehende Schutzstatusbezeichnung, die ihnen unter Jemens Bezeichnung für vorübergehenden Schutz gewährt wurde.