Środowisko i energia · 28.5.2026
Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) plant eine Änderung der Regeln für die Entsorgung von Kohlenstoffresten (KCR) von Elektroenergieunternehmen; Bundesprogramm für die Erlaubnis zur Entsorgung von KCR; Wiedereröffnung des Kommentierungszeitraums
Das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) hat am 20. Februar 2020 eine Vorschlagsregelung erlassen, um ein Bundesprogramm zur Erlaubnis zur Entsorgung von Kohlenstoffresten (KCR) von Elektroenergieunternehmen einzuführen. Das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit plant, den Kommentierungszeitraum für diese Vorschlagsregelung wieder zu eröffnen und Kommentare zu mehreren spezifischen Themen einzuholen.