Internationaler Handel · 17.4.2023Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a und dem Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1065/2008 in Verbindung mit den Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Schäden auf die öffentliche Versorgung durch das Netz über die elektronische Kommunikation unterzeichnet.
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Zusammenfassung
Das Handelsministerium lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden gemäß dem Papierverringerungsabkommen von 1995 (PRA) ein, sich zu den vorgeschlagenen und fortgesetzten Informationssammlungen zu äußern. Dies hilft uns dabei, die Auswirkungen unserer Informationssammlungsanforderungen zu beurteilen und die Berichtslast der Öffentheit zu minimieren.