Regulierung & Recht · 11.9.2026
DHS plantet ein Ende mit der Disziplinärzeit von 60 Tagen
Das Bundesministerium für Innere Sicherheit (DHS) plant, die Vorschriften im 8 CFR 214.1(l)(2) zu streichen, um seine vorherige und lange bestehende Richtlinie wiederherzustellen, nicht den Ausländern in bestimmten nicht Einwanderungsarten (und ihren Abhängigen) eine bis zu 60-tägige Disziplinärzeit bei Beendigung der Beschäftigung vor dem Ablauf des autorisierten Aufenthaltszeitraums zu gewähren. Diese Vorschlag stellt eine direkte Beziehung zwischen dem Einwanderungsstatus eines Ausländeres und der spezifischen Beschäftigung oder Aktivität her, die die Grundlage für seine Einreise oder den Status gewährt hat in den Vereinigten Staaten und reduziert die Verwaltungsaufwand.