Regulacje i polityka gospodarcza · 13.10.2026
Genehmigung einer freiwilligen Mediationsprogramminitiation
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein freiwilliges Mediationsprogramm unter der Aufsicht des Bundesmediations- und Schlichtungsdienstes (BMS) genehmigt, um Parteien bei der Klärung von Streitigkeiten nach § 7117(c) des Bundesbesoldungsordnungsverfahrens (BBVO) zu unterstützen.